Netzwerk/Sicherheit

Sicherheit-Gesamtlösung durch erprobte Produkte – Datenschutzbeauftragter inklusive. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen ein Angebot unterbreiten.






Die wirtschaftliche Abhängigkeit von EDV-Systemen und Daten
kann zur Pleite Ihres Unternehmens führen!


Der Schutz Ihrer IT-Systeme und Daten ist Chefsache!


IT-Systeme sind zu einem Produktionsfaktor geworden, auf die kein Unternehmen verzichten kann. Viele Unternehmen sonnen sich in vermeintlicher Sicherheit, und merken es nicht einmal, wenn Mitarbeiter unberechtigt Daten außer Haus schaffen und eine Katastrophenfallabsicherung gibt es auch nicht. Für den Einsatz von IT-Systemen gibt es jede Menge Gesetze, Vorschriften, Normen und Publikationen die zu beachten sind.
Wir zeigen Ihnen hier einen kleinen Ausschnitt:



Grundlagen Recht:


Im IT-Recht werden ca. 180 Gesetze und Rechtsvorschriften tangiert. Hier sind die wichtigsten aufgeführt: BDSG, HGB, AO, AktG, GoBS, SigG, TMG, TKG, KontraG, BetrVG


Grundlagen Technik:


Die technischen Sicherheitsanforderungen können in vielen Publikationen und Normen nachgelesen werden. Die amtliche Version kommt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mit dem "IT-Grundschutz".
Praktisch bedeutet dies: Die Netzwerksicherheit als Ganzes muss stimmen!
Der Einsatz von redundanten Serversystemen, der Datensicherung, dem Virenschutz und der Firewall reichen nicht aus. Sie benötigen ferner:
Protokollierungssysteme, Datenverschlüsselungslösungen zum Schutz vor unberechtigtem Datenzugriff oder Datenweitergabe, Spionage etc., eine restriktive Berechtigungsvergabe, Sicherheitslösungen für Notebooks, Smartphones und mobiler Datenträger, ein Updatemanagement, eine Notfallversorgung sowie eine Katastrophenfallabsicherung z.B. Brandschutzmaßnahmen gemäß Euronorm 1047-2 u.v.m.



Grundlagen Organisation und Administration:

Die meisten Geschäftsprozesse sind heutzutage EDV gestützt. Daher ist es wichtig, Daten- und Berechtigungsstrukturen mit Ihrem Organigramm und der jeweiligen Stellenbeschreibung im Einklang zu halten. Für deren Umsetzung bedarf es zuverlässiger Netzwerkadministratoren, die darüber hinaus für die gesamte Netzwerk-und Datensicherheit verantwortlich sind.
Wir empfehlen, für die komplette Datenverarbeitung und dem dazugehörigen Informationsschutz schriftliche Regeln aufzustellen und die entsprechenden Sicherheitsrichtlinien technisch und organisatorisch umzusetzen.



Grundlagen Compliance und Revision:


Als Unternehmer sind Sie zum Risikomanagement verpflichtet. Dies dient der Absicherung vor einer persönlichen Haftung, auch bei Kapitalgesellschaften.
Bei der Jahresabschlussprüfung durch WP-Gesellschaften werden in den letzen Jahren EDV Prüfungen durchgeführt (IDW330). Diese Prüfungen können nach unserer Auffassung nicht als Freibrief für einen compliance-konformen EDV Betrieb interpretiert werden.
Risikostrukturabhängig sollte ein IT-Sicherheitsbeauftragter bzw. eine IT-Revision implementiert werden, die regelmäßig oder "live" die Sicherheit kontrollieren.
Dies gilt erst recht beim Outsourcing der Netzwerkbetreuung.
Die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes gilt für jeden gewerblichen Betrieb.
Je nach Größe des Unternehmens bzw. nach Art der zu verarbeitenden personenbezogenen Daten ist die Bestellung eines qualifizierten Datenschutzbeauftragten gesetzliche Pflicht.
Ein qualifizierter Datenschutzbeauftragter ist in der Lage, den ganzheitlichen Schutz  aller Daten und Informationen in Ihrem Unternehmen umzusetzen und zu kontrollieren. Somit erfüllen Sie die IT-Compliance und
Revisionsmaßnahmen, die ein Teil Ihres Risikomanagements sind.


Besuchen Sie hierzu den Workshop "IT-Compliance für Geschäftsführer"
unseres Partners Michael Knapp, zertifizierter
Datenschutzbeauftragter oder buchen Sie ihn für die Durchführung einer IT-Compliance-Prüfung in Ihrem Unternehmen.

Michael Knapp


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